Kinderrechtskonvention
Das Besondere an der Kinderrechtskonvention ist, dass persönliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus der Sicht von Minderjährigen in einem internationalen Vertrag in 54 Artikeln zusammengefasst sind.
Man kann diese Artikel in drei Gruppen einteilen:
- Schutzrechte – geht es um Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung
- Förderrechte - geht es um Gesundheit, Bildung , Freizeit
- Beteiligungsrechte – geht es um die Gruppe der Rechte
(Mitwirkungs- Anhörungs- und Beteiligungsrechte)
„bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden..., vorrangig zu berücksichtigen ist."
- Trotzdem leben über eine Milliarde Mädchen und Jungen weltweit in Armut
- Ausgebeutet werden immer noch mehr als 171 Millionen Kinder
- 200.000 Kinder werden in Kriegen und Konflikten eingesetzt
- Kinderrechtsverletzungen sind an der Tagesordnung worüber immer wieder berichtet wird, überall auf der Welt, auch bei uns.
Ein Mädchen aus Ecuador äußerte sich auf dem Weltkindergipfel 2002 skeptisch:
„Politiker lassen sich gerne mit Kindern sehen, aber sie tun nicht wirklich was für uns."
Eigentlich müssten Kinderrechte und ihre Realisierung auf der politischen Agenda - national und international - an oberster Stelle stehen, dies ist aber nicht der Fall.