Urlaub für Hartz IV Kinder

Es gibt immer mehr Kinder, die noch nie in den Ferien weggefahren sind. Die noch nie die Chance hatten, ihrem oft ja von Entbehrung und Tristesse geprägtem Alltag für ein paar Tage zu entfliehen. Die noch nie die Chance hatte, nach den großen Ferien in der Schule zu erzählen, was sie alles
erlebt haben. Dabei gibt es ein Recht auf "Familienerholung", das im Sozialgesetzbuch verankert ist.
Nachfragen und beantragen kostet nichts - und falsche Scham ist fehl am Platz. Gerade in diesen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten müssen viele alleinerziehende Hartz IV Empfänger mit jedem Cent rechnen. Wenn es eine Möglichkeit gibt, seinen Kindern ein paar schöne Tage zu gönnen, sollte man dieses nutzen.
Wir bieten Ihren Kindern einen Urlaub am Timmendorfer Strand und dies einfach und unbürokratisch. Sie müssen nichts weiter machen als das folgende Formular auszufüllen und wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten um alle weiteren Details zu klären. Hierfür gelten folgende Vorraussetzungen:
- Sie müssen Alleinerziehend sein
- Hartz IV Empfänger sein
- Gilt für Kinder unter 14 Jahren
- Unterlagen müssen eingereicht werden mit Kopie des ALG II Bescheides, Kopie Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes/der Kinder
Diese Unterlagen senden Sie uns bitte erst dann zu, wenn wir uns auf Ihre Anfrage gemeldet haben. Sie erhalten dann eine laufende Antragsnummer.